Haftpflichtschaden

Sie hatten einen unverschuldeten Unfall und wissen nicht, was sie jetzt tun müssen?

 

Wir möchten, dass sie bekommen was Ihnen zusteht. Bitte nehmen Sie sich einen Moment Zeit sich zu informieren.

Beachten Sie deshalb folgendes:

Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen und sollten dieses Recht unbedingt in Anspruch nehmen. Die Kosten trägt die Versicherung des Verursachers.

Unabhängige und vollständige Beweissicherung über Schaden-Umfang und Höhe sind bei Schäden ab 750€ netto in ihrem eigenen Interesse. Die Beweissicherung der Schadenhöhe ist von größter Wichtigkeit, nur so ist sichergestellt, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und beseitigt werden kann. Dies führen wir für Sie mit größter Sorgfalt und Kompetenz durch. So sind Sie auch im Streitfall auf der sicheren Seite.

Wir ermitteln für Sie die merkantile Wertminderung. Ein Fahrzeug, das einen Unfall hatte und repariert wurde, ist am Markt weniger Wert. Diesen Minderwert bekommen Sie von der Versicherung. Ohne Gutachter verzichten Sie unbewusst auf diese.

Ihnen steht grundsätzlich eine fiktive Abrechnung zu. Das bedeutet, sie können sich den Schaden auszahlen lassen.

Sie entscheiden, in welcher Werkstatt repariert wird.

Können Sie ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht nutzen, steht Ihnen ein angemessener Mietwagen zu. Nutzen Sie keinen Mietwagen, haben Sie Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung. Auch diese ermitteln wir für Sie.

Geben Sie die Schadenabwicklung nicht in die Hände der Versicherer. Man wird Ihnen anbieten: „Wir schicken Ihnen einen Gutachter und kümmern uns um alles“. Beauftragen Sie einen unabhängigen Gutachter mit einer entsprechenden Qualifikation.

Sie haben das Recht, einen Rechtsanwalt ihres Vertrauens zu beauftragen. Nutzen Sie es.

 

Mit diesen Informationen und unserer Hilfe sind Sie bestens auf die Schadensabwicklung vorbereitet