Kurzgutachten

Bei kleineren Schäden, sogenannten Bagatellschäden (ca. bis 750 €) verlangen die Versicherer zur Feststellung der Schadenhöhe den Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Dieser hat jedoch im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine Beweissicherungsfunktion.

Wir erstellen für Sie ein Kurzgutachten. Dieses beinhaltet neben einer Reparaturkosten-Kalkulation die wichtigsten Fahrzeugdaten sowie aussagekräftige Fotos. Darüber hinaus nimmt es Bezug auf das Schadenereignis in Form einer detaillierten Schadenbeschreibung. Wir sind somit in der Lage das Kurzgutachten in ein vollwertiges Gutachten umzuwandeln. Sie sparen somit im Streitfall Zeit und Geld.

Die Kosten für ein Kurzgutachten werden bei Haftpflichtschäden durch die gegnerische Versicherung getragen.

Damit sind Sie auf der sicheren Seite.

Gern beraten wir Sie.

Sie sind unsicher ob es sich um einen Bagatellschaden handelt?

Rufen Sie uns an, gern besichtigen wir Ihr Auto kostenlos bei Ihnen vor Ort oder nutzen Sie unsere Onlinekalkulation.